Welche Rechte und Pflichten bestehen bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses?
März 11, 2023Eine berufliche Tätigkeit wird nur in den seltensten Fällen bis an das Ende des arbeitsfähigen Alters hindurch gehalten. Heutzutage sind Wechsel des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer keine Seltenheit mehr, sondern die Regel. Die meisten Arbeitnehmer arbeiten im Laufe ihres Berufslebens für die unterschiedlichsten Arbeitgeber. Daher werden Arbeitsverhältnisse auch des Öfteren wieder aufgelöst. Diese Thema sorgt aufgrund seiner Komplexität immer wieder für alle Arten von Fragen und verursacht Verwirrung. Was ist in diesem Fall zu beachten? Wir wollen dem Thema vollumfänglich auf den Grund gehen.
Die Pflichten des Arbeitnehmers
Nicht nur der Arbeitgeber, auch der Arbeitnehmer hat bei einer Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Pflichten einzuhalten. Zum Beispiel reicht eine Verschwiegenheitspflicht meist über das eigentliche Arbeitsverhältnis hinaus. Betriebsgeheimnisses und Geschäftsabläufe müssen weiterhin vertraulich behandelt werden. Zur Verfügung gestellte Unterlagen müssen zurückgegeben werden und dürfen ebenfalls nicht öffentlich gemacht werden. Werden diese Pflichten nicht beachtet, kann der Arbeitgeber im schlimmste Fall Schadensersatzansprüche geltend machen. Auch ein Wettbewerbsverbot tritt nach einer Kündigung in Kraft. So darf der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber für zwei Jahre nicht in einen Wettbewerb treten und diesem so eventuell Kunden abspenstig machen. Dies bedarf allerdings einer schriftlichen Grundlage und ist auch nur mit einer schriftlichen Grundlage zu beachten.
Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber ist unter anderem verpflichtet, ein Arbeitszeugnis zu schreiben. Dieses soll dem Arbeitgeber für zukünftige Bewerbungen dienen und sollte den professionellen Ansprüchen genügen. Nicht verpflichtet ist der Arbeitgeber bestimmte Formulierungen zu nutzen oder den Anforderungen du Wünschen des Arbeitnehmers zu entsprechen. Vielmehr sollte er ehrlich zum Ausdruck bringen, wie das Verhältnis zum Arbeitgeber gewesen ist. Dabei darf der Ärger über eine eventuelle Kündigung seitens des Arbeitnehmers keine Rolle spielen. Es gibt zwei verschiedene Arten von Arbeitszeugnissen. Der Arbeitgeber kann ein einfaches Arbeitszeugnis schreiben, er kann aber auch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis schreiben. Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält meist nicht viel mehr als Art und Dauer der Tätigkeit, also die Fakten, die zu dem ausgeübten Job gehörten. Ein qualifiziertes Zeugnis dagegen enthält auch eine Beurteilung des Arbeitnehmers und seiner Tätigkeiten. Dazu gehören Arbeitsverhalten genauso wie die Leistung. Auch Informationen über Weiter- und Zusatzbildungen gehören in ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Für das Ausstellen des Zeugnisses gilt es, gesetzliche Vorschriften zu beachten. Insbesondere gilt auch über das Arbeitsverhältnis hinaus eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, was im konkreten Fall des Arbeitszeugnisses bedeutet, dass dieses in wohlwollender Weise ausgestellt werden muss. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer nicht böswillig Steine in den Weg legen, was dessen berufliche Weiterentwicklung angeht.