Unterstützung für pflegebedürftige Personen

Unterstützung für pflegebedürftige Personen

Juni 13, 2022 Aus Von admin

Durch die Betreuungskräfte Richtlinien § 53b SGB XI wurde in allen teil- und vollstationären Einrichtungen die Möglichkeit errichtet, als Betreuungskraft arbeiten zu können. Die Betreuungskraft wird gerne auch als Betreuungsassistent oder als Alltagsbegleiter betitelt und begleitet pflegebedürftige Personen.

Die Ausbildung

Um als Betreuungskraft arbeiten zu dürfen, ist eine Ausbildung Grundvoraussetzung. Die Ausbildung als Betreuungsassistent enthält die Bereiche Betreuung und Kommunikation und Aktivierung. Unterschieden wird dann noch mal in den einzelnen Ausbildungen in:

  • Zusätzliche Betreuungskraft § 53 b SGB XI Theorie 1 Monat
  • Betreuungskraft nach § 53 b SGB XI (DEKRA) Theorie 2 Monate
  • Betreuungsassistent nach § 53 b SGB XI (DEKRA) Theorie 3 Monate

Was versteht man unter einer Betreuungskraft

Nicht nur die professionelle Pflege ist in einem Pflegeheim sehr wichtig, sondern auch, dass die Pflegebedürftigen wertschätzend bei vielerlei Dingen begleitet werden können. Wer die Betreuungsassistenz Ausbildung nach § 53b SGB XI abgeschlossen hat, darf genau diese Art der Begleitung übernehmen. Gerade bei der Arbeit mit demenzerkrankten Menschen oder Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen sowie psychischen Erkrankungen ist die Unterstützung von Betreuungsassistenten immer bedeutsamer.

Wie lange dauert die Ausbildung

Damit die Ausbildung abgeschlossen werden kann, ist ein Praktikum von zwei Wochen sowie eine Mindestanzahl von 160 Unterrichtsstunden Pflicht. Dies sind die Mindestanforderungen, damit man die Ausbildung zur zusätzlichen Betreuungskraft abschließen kann. Wer natürlich mehr Kenntnisse als nur die Mindestanforderungen mitbringt, ist in den Pflegeeinrichtungen sehr gerne gesehen.

Innerhalb der theoretischen Ausbildungszeit werden wichtige praxisnahe Themen erlernt und vertieft. Alle Qualifikationen behandeln die Themenbereiche der Kommunikation und Interaktion, der Rechtskunde, Grundkenntnisse in der Pflege und Pflegedokumentation, die Erste Hilfe bei Demenzerkrankten, der Hauswirtschaft und Ernährungslehre sowie die gemeinsame Freizeitgestaltung und deren Beschäftigungsmöglichkeiten.

Was sind die Aufgaben einer Betreuungskraft?

Dank der zusätzlichen Betreuung der Bewohner von Betreuungskräften nach § 53b SGB XI können die Menschen auf eine ganz neue und erfolgreiche Art aktiviert werden. Der Fokus liegt dabei ganz klar auf der Betreuung, der Motivation und der allgemeinen Begleitung im Alltag.

Es wird mit den Bewohnern gebastelt, gemalt oder sich anderweitig kreativ beschäftigt. Auch können gemeinsam kleiner Handwerksarbeiten oder leichte Gartenarbeiten verrichtet werden, die Bewegung an der frischen Luft belegt Körper und Geist.

Auch kann die Pflege oder das Füttern von den geliebten Haustieren übernommen oder angeleitet werden. Ist der Bewohner noch mobil, können auch gemeinsame Spaziergänge oder die Begleitung zu verschiedenen kulturellen Veranstaltungen unternommen werden. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt, alles, was Spaß macht, kann unter bestimmten Bedingungen auch getan werden, sei es das regelmäßige Backen und Kochen von Lieblingsgerichten oder dem gemeinsamen Lesen und Musizieren. Wer religiös ist, kann zudem auch auf den Friedhof oder in die Kirche begleitet werden. Zusätzliches unter: https://ubi-transport.com/soziale-berufe-mit-menschen-arbeiten/

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