Die Scheidungsvereinbarung – Sichere Regelung für den Fall der Fälle

Die Scheidungsvereinbarung – Sichere Regelung für den Fall der Fälle

April 27, 2020 Aus Von admin

Mit einer Scheidung ist für jede Seite nichts mehr so, wie es zuvor war. Nicht nur, dass das gemeinsame Leben abrupt endet, sondern der gesamte Alltag muss neu geordnet werden. Eine Scheidung kann mitunter ein langer Prozess werden, der viel Geld kosten wird. Von der emotionalen Ebene mal ganz abgesehen. Das Wichtigste aber kann jedes Paar bereits im Vorfeld mit einer Scheidungsvereinbarung regeln. 

Einvernehmliche Scheidung mit positivem Ausgang

Bei jeder Trennung und jeder Scheidung gilt es für die Partner, eine Einigung über das gemeinsam angeschaffte Hab und Gut zu finden. In den meisten Fällen ist man gerade bei einer Scheidung in einer desolaten Verfassung und große Streitigkeiten können die Regel sein. Keine Partei möchte leer ausgehen oder am Ende mit weniger dastehen als die Gegenseite. Mithilfe der Scheidungsvereinbarung können sich ehemalige Ehepartner diesen Stress ersparen. Ähnliches gilt für die Trennungsvereinbarung. In der Vereinbarung wird vorab dokumentiert, welche Rechte und Pflichten den beiden Parteien auferlegt wird. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Scheidungsvereinbarung ist es zudem, dass darauf verzichtet wird, die Scheidung im Einzelnen vor Gericht auszutragen. Dies bedeutet, es findet ein außergerichtliches Einvernehmen und eine Absicherung der Parteien statt. Diese Form der soften Scheidung, spart nicht nur Nerven, sondern auch bares Geld. Um Rat können sie auch immer einen Scheidungsanwalt München bitten.

Mit der Scheidungsvereinbarung können aber nicht nur Sachgüter untereinander aufgeteilt, sondern auch der Umgang mit den Kindern eindeutig schriftlich fixiert werden. Beide Parteien sollten sich vor Augen halten, dass sie beim Verhandeln Kompromissbereitschaft zeigen sollten, denn nur so lässt sich ein für alle positives Endergebnis schaffen. Sobald die Details der Vereinbarung im Scheidungsfall ausgearbeitet sind, gilt es diese privatschriftlich festzuhalten. Kompliziert kann es werden, wenn sich eine der Parteien im Scheidungsfall nicht an die Vereinbarungen hält. Aus diesem Grund ist anzuraten, die Vereinbarung für den Scheidungsfall von einem Notar beurkunden zu lassen. So ist die Vereinbarung in jedem Fall rechtsverbindlich und vollstreckbar.

Der ideale Weg aus der teuren Scheidungsfalle

Mit der Scheidungsvereinbarung gerät keine Partei in die teure Scheidungsfalle. Zudem haben beide Partner genau im Blick, was ihnen wichtig ist, und können dies in ihrer Vereinbarung festhalten. Es muss keine Entscheidung beim Familiengerichtherbeigeführt werden, die oftmals keinem eine angemessene Lösung bietet. Folgende Punkte sollten in der Vereinbarung festgehalten werden: Einwilligung in die Scheidung, Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kinder, Sorgerecht und Aufenthaltsrecht der Kinder, Unterhalt für Ehepartner und Kind, Aufteilung des Vermögens und der Schulden, Aufteilung des Hausrates, Immobilienübertragung / Wohnrecht

Eine Scheidungsvereinbarung bietet beiden Parteien die Möglichkeit, ihre ganz persönlichen Vorstellungen genauso umzusetzen, wie sie es für angebracht halten.

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